Jedermannsrecht – Schweden
Das Jedermannsrecht in Schweden (Schwedisch: Allemansrätten) erlaubt jedem Menschen in Schweden, sich in der Natur frei zu bewegen und sie zu nutzen.
Geltungsbereich
Das Jedermannsrecht gilt anders als oft beschrieben sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen und in den meisten Fällen auch für kommerziell organisierte Reisen. Laut aktueller Rechtsprechung können sich Gruppen und insbesondere kommerzielle Reisegruppen allerdings nur auf das Jedermannsrecht berufen, wenn die Natur oder privater Grund und Boden in keinster Weise durch den Gebrauch des Jedermannsrechtes beschädigt wird. Im Zweifelsfall sollten derartige Aktivitäten mit der jeweiligen Provinzialregierung oder dem Grundbesitzer abgestimmt werden.
Das Jedermannsrecht gilt in der ganzen Natur Schwedens, außer auf bebauten Privatgrundstücken und auf staatlichen Anlagen, auf denen es gesetzlich eingeschränkt wurde (bspw. Militäranlagen, Stadtparks usw.). Dies ist dann allerdings meist ausreichend beschildert. Für bebaute Privatgrundstücke in der Natur gilt das Jedermannsrecht nur außerhalb des Nahbereichs der Bebauung. Ein Mindestabstand ist nicht eindeutig formuliert.
Auch in Nationalparks oder Naturreservaten kann das Jedermannsrecht eingeschränkt werden.
Was ist erlaubt
Wandern, Baden, Bootfahren, Radfahren und Skilaufen
Im Geltungsbereich des Jedermannsrechts ist es erlaubt, Ski zu fahren und zu wandern, sofern nichts zerstört und niemand gestört wird. Dabei dürfen Zäune und Absperrungen überwunden werden, Weidetore und Ähnliches sind wieder gut zu verschließen. Grundbesitzern ist es sogar ausdrücklich verboten, Zäune nur aufzustellen, um Menschen an der Ausübung des Jedermannsrechts zu hindern. Das gleiche gilt für Hinweisschilder, die ohne behördliche Genehmigung aufgestellt wurden. Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Das gleiche gilt für Privatwege, diese dürfen in jedem Fall benutzt werden. Nur der Kraftfahrzeugverkehr darf durch den Besitzer eingeschränkt werden.
Für Radfahrer gelten analog die Regeln zum Wandern, allerdings haben diese eine besondere Sorgfaltspflicht und müssen ihre Fahrweise dem Untergrund anpassen. Ebenso dürfen zu weiche Wege nicht befahren werden. In Nationalparks können Sonderregeln gelten!
Auch fürs Schwimmen, Baden und Bootfahren gelten analoge Regelungen, da auch Wasserflächen vom Jedermannsrecht miteingeschlossen sind.
Übernachten in der Natur
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in Sichtweite eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen ab vier Zelten benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Möchte man in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, muss ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden.
Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten ist es, wenn man den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze nutzt – so vermeidet man Konflikte mit Grundeigentümern. Auf Rastplätzen darf maximal bis zum nächsten Werktag geparkt werden. Das Fahren und Parken jenseits von Straßen und Wegen ist generell verboten.
Lagerfeuer
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen- oder Waldbrandgefahr besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen! Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze lässt diese bersten, und es entstehen nicht wiedergutzumachende Schäden. Ebenso ist es verboten, lebendes Holz in irgendeiner Weise zum Feuer machen zu verwenden. Ebenso wenig darf so genanntes Sturmholz von umgekippten Bäumen verwendet werden. Nur heruntergefallene Äste und Tannenzapfen dürfen zum Feuer machen verwendet werden.
Früchte der Natur
Erlaubt ist es, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Auch auf privatem Grund, auf dem das Jedermannsrecht gilt, dürfen diese Rechte ausgeübt werden, ebenso auf verlassenen bebauten Grundstücken.
Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
Es ist hingegen verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Hunde in der Natur
Im Geltungsbereich des Jedermannsrechts können sich Hunde selbstverständlich als Teil der Natur bewegen, allerdings gelten dafür strenge Auflagen. In der Zeit vom 1. März bis zum 20. August gilt ein genereller Leinenzwang für alle Hunde! Ebenso gilt ein solcher in allen Nationalparks und fast allen Naturschutzgebieten und in Gebieten mit Rentierzucht! Die Provinzialregierungen können darüber hinaus noch weitere Einschränkungen erlassen. Es gilt also, sich vor der Reise ausreichend zu informieren.
Angeln und Jagen
Alle Menschen haben das Recht, in allen öffentlichen Gewässern Schwedens ohne besondere Erlaubnis und frei von Gebühren mit einer Handangel zu angeln. Ohne Angelschein darf auch in bestimmten privaten Gewässern wie den fünf großen Seen und entlang der Küste geangelt werden. Für alle anderen privaten Gewässer gelten lokale Bestimmungen und in der Regel ist ein Angelschein (Fiskekort) erforderlich.
Als Angeln im Sinne des Jedermannsrechts zählen nicht das Fischen mit Netzen, Trolling, Schleppangeln oder beweglichem Gerät.
Die Jagd wird nicht durch das Jedermannsrecht geregelt!.
In Nationalparks und anderen geschützten Gebieten kann das Jedermannsrecht eingeschränkt werden und sogar ein saisonales Betretungsverbot ausgesprochen werden. Hier hat die Natur absoluten Vorrang. Meistens informieren Schilder und Hinweistafeln an den wichtigsten Eingängen zu diesen Gebieten. Allen Arten von Schildern ist hier unbedingt Folge zu leisten.
Lassen Sie keine Abfälle zurück!
Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten oder Picknick muß der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter!
Schlussbemerkung
Abschließend bleibt zu sagen, dass die Ausübung des Jedermannsrechts kein Zwang darstellt. So ist es immer sinnvoller, einen Campingplatz oder eine bestehende Feuerstelle zu nutzen als wenige Kilometer daneben einen neuen Lagerplatz einzurichten.
Die Environmental Protection Karte
Die Environmental Protection Karte kann gekauft werden: im Tourismusbüro, Kanuverleih oder von dem DVVJ Supervisors.